§1 Garantiegeber und betroffene Produkte
WIDURO GmbH, ansässig in Könneritzstr. 3, 01067 Dresden, bietet für die folgenden hergestellten Produkte eine Garantie bei Mängeln (Garantiefall) für die angegebenen Zeiträume:
- PVC-Systeme: 5 Jahre
- Aluminium-Systeme: 3 Jahre
- Außentüren aus PVC und Aluminium: 2 Jahre
- Rollläden: 2 Jahre
- Elektromotoren für Rollläden und Elektrotüröffner: 2 Jahre
- Holzfenster und Balkontüren: 3 Jahre
- Holz-Außentüren: 2 Jahre
- Hebeschiebetüren (Holz, Aluminium, Kunststoff): 2 Jahre
- Kipp-Schiebetüren PSK (Holz, Aluminium, Kunststoff): 2 Jahre
- Falttüren (Aluminium): 2 Jahre
- Sektionaltore: 2 Jahre
- Zusätzliche Ausstattungen (Griffe, Bügelgriffe, Elektroschließer etc.): 1 Jahr
§2 Inanspruchnahme der Garantie Die Garantie beginnt am Tag der Warenentgegennahme durch den Kunden. Voraussetzung für eine zügige Prüfung ist, dass der Garantiefall nach seiner Entdeckung unverzüglich in Textform, beispielsweise über das Reklamationsformular oder per E-Mail, an WIDURO gemeldet wird.
Die Meldung muss mindestens die Bestell- oder Rechnungsnummer, eine genaue Beschreibung des beanstandeten Mangels sowie aktuelle und aussagekräftige Foto- oder Videoaufnahmen enthalten. WIDURO ist berechtigt, weitere Unterlagen, Detailaufnahmen, Maßangaben oder Nachweise zur fachgerechten Montage, Pflege und Wartung anzufordern.
Der Kunde muss die Ware unmittelbar nach der Lieferung und nochmals vor der Montage auf sichtbare Schäden, Abweichungen und Mängel prüfen. Erkennbare Mängel sind vor der Montage, Bearbeitung oder Veränderung des Produkts anzuzeigen. Das betroffene Element darf bis zur Prüfung und Freigabe durch WIDURO grundsätzlich nicht montiert oder weiterverarbeitet werden.
Wird ein Produkt trotz eines erkennbaren Mangels montiert, bearbeitet oder verändert, kann die freiwillige Garantie für diesen Mangel sowie für daraus entstehende Schäden und zusätzliche Aufwendungen ausgeschlossen sein. Dies gilt insbesondere, wenn durch die Montage oder Bearbeitung die Mangelursache nicht mehr eindeutig festgestellt oder eine wirtschaftliche Reparatur erschwert wird.
Mängel, die vor der Montage objektiv nicht erkennbar waren und erst während oder nach der fachgerechten Montage auftreten, können weiterhin im Rahmen der Garantie gemeldet werden. Schäden, die durch eine unsachgemäße Montage, fehlerhafte Einstellung, nicht fachgerechte Abdichtung, mangelhafte Befestigung oder sonstige Arbeiten des Kunden oder beauftragter Dritter verursacht wurden, sind nicht von der Garantie umfasst.
WIDURO leitet die vollständige Meldung zur technischen Prüfung an den jeweiligen Hersteller weiter. Der Kunde hat WIDURO und dem Hersteller eine angemessene Möglichkeit zur Besichtigung, Prüfung und Nacherfüllung einzuräumen. Eigenmächtige Reparaturen, Veränderungen oder der Austausch von Bauteilen vor Abschluss der Prüfung können zum Ausschluss der freiwilligen Garantieleistung führen.
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln bestehen unabhängig von dieser Garantie. Ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich und wird durch die Garantiebedingungen nicht eingeschränkt.
§3 Umfang der Garantie Die Entscheidung über die Haftung im Garantiefall trifft der Hersteller unter Berücksichtigung der Regelungen in §4. Die Garantie beinhaltet den Austausch oder die Reparatur des betroffenen Produkts vor Ort (innerhalb Deutschlands). Sie gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung.
§4 Räumlicher Geltungsbereich Die Garantie ist ausschließlich innerhalb Deutschlands gültig.
§5 Ausschluss von der Garantiehaftung
(1) Fälle, in denen die Garantie nicht greift:
- Schäden durch Missachtung anerkannter Fachregeln.
- Schäden durch unsachgemäße Pflege oder Reinigung der beschichteten Flächen.
- Schäden durch Kontakt mit Dichtprofilen, Dichtmassen oder aggressiven Reinigungsmitteln.
- Schäden durch dauerhafte Wärmeeinwirkung über 60°C auf beschichtete Flächen.
- Schäden in Meeresnähe oder Gebieten mit industriellen Emissionen, die lackschädigende Substanzen enthalten.
- Kleinere schadhafte Flächen, die weniger als 5% der Gesamtfläche ausmachen.
- Schäden durch Unfälle, erhebliche Hitzestöße, Reibungen oder chemische Produkte.
- Schäden durch Filiformkorrosion oder elektrochemische Reaktionen (z.B. Elektrolyse).
- Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts.
- Bei mangelnder oder unregelmäßiger Pflege, insbesondere der Beschläge.
- Bei unsachgemäßer Bedienung oder falscher Einstellung der Beschläge.
- Schäden durch externe Faktoren wie Chemikalien oder Feuer.
- Die Garantie gilt nur für Produkte, die direkt beim Anbieter erworben wurden.
- Nur Mängel, die direkt am Produkt entstanden sind.
- Schäden und Funktionsstörungen infolge einer nicht fachgerechten Montage, Befestigung, Abdichtung, Einstellung, Lagerung oder Bearbeitung, sofern diese Arbeiten nicht durch WIDURO oder einen von WIDURO beauftragten Betrieb ausgeführt wurden.
- Schäden, die dadurch entstehen oder sich vergrößern, dass ein vor der Montage erkennbarer Mangel trotz fehlender Freigabe durch WIDURO montiert, bearbeitet oder überbaut wurde.
- Garantiefälle, bei denen das Produkt vor der technischen Prüfung eigenmächtig verändert, repariert, demontiert oder mit nicht freigegebenen Bauteilen ausgestattet wurde und dadurch die Feststellung der ursprünglichen Mangelursache erheblich erschwert oder unmöglich wird.
- Bei mechanischen Beschädigungen nach der Anlieferung oder durch Verschleiß.
- Schäden an der Oberfläche durch äußere Einflüsse oder unzureichende Belüftung.
- Spezifische Glasschäden wie Biegung oder Anisotropie-Effekte.
- Beschädigungen während der Lagerung oder Nutzung.
- Schäden durch Naturkatastrophen.
- Mechanische Schäden und Glasbruch durch Missachtung von DIN-Normen.
- Mängel der Beschichtung durch Unzulänglichkeiten des Untergrundes.
(2) Weitere Bedingungen, die zur Aufhebung der Garantie führen können:
- Nichtentfernung von Schutzfolien nach der Montage oder zu lange Lagerung mit Schutzfolie.
- Verwendung von Reinigungsmitteln, die Oberflächenschäden verursachen.
- Verbot der Streichung oder Lackierung von Kunststoffelementen und Aluminiumelementen sowie das Auftragen zusätzlicher Beschichtungen.
- Sofortige Entfernung von Verschmutzungen wie Rost, Ruß, Mörtel ohne Oberflächenschäden zu verursachen.
- Entwässerungsöffnungen an Kunststofffenstern dürfen nicht verschlossen werden.
- Die beschichteten Objekte müssen gemäß den Vorschriften gereinigt und gewartet werden, dokumentiert durch ein Protokoll. Mindestens einmal jährlich ist eine Reinigung nach den einschlägigen Vorschriften erforderlich.
Zusammenfassung: Die Garantie von WIDURO GmbH bietet umfassenden Schutz, doch es gibt klare Richtlinien und Bedingungen, die eingehalten werden müssen. Sorgfältige Pflege, sachgemäße Nutzung und regelmäßige Wartung sind entscheidend, um den Garantieschutz zu erhalten.