Haustür-Förderung für altersgerechtes Umbauen, Barrierefreiheit und Einbruchschutz
Nicht nur für ältere Menschen ist das Thema Barrierefreiheit ein wichtiger Aspekt bei der Wohnraumgestaltung.
Nicht nur für ältere Menschen ist das Thema Barrierefreiheit ein wichtiger Aspekt bei der Wohnraumgestaltung. Für das altersgerechte Umbauen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit bietet die KfW mit dem Kredit 159 ein Förderprogramm, das du beim Haustürkauf nutzen kannst.
Gefördert werden barrierearme Haus- und Wohnungseingangstüren, die eine Durchgangsbreite von mindestens 0,9 m erreichen und mit geringem Kraftaufwand zu bedienen sind.
Auch die Ausstattung mit automatischen Türantrieben und Türspionen sowie Video-Gegensprechanlagen wird gefördert. Mit dem Kredit 159 unterstützt die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz, zum Beispiel einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren.
Sie besitzen meist Verstärkungen an typischen Angriffspunkten wie Türblatt, Zarge oder Verglasung. Voraussetzung für eine KfW-Förderung sind hier ein maximaler U-Wert von 1,3 W/(m²K) und Widerstandsklasse RC2 oder höher.
Neben der Haustür selbst sind auch Nachrüstsysteme förderfähig, zum Beispiel Türzusatzschlösser, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sowie Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.