Was muss ich bei der Beantragung beachten?
Wenn du einen BAFA-Zuschuss für neue Fenster oder Türen beantragen willst, solltest du einige Dinge beachten. Als Antragstellerin bzw. Antragsteller musst du Eigentümerin bzw. Eigentümer der Immobilie sein, denn Mieterinnen und Mieter sind dazu nicht berechtigt. Bevor du die Förderung beantragst, solltest du zunächst eine technische Projektbeschreibung (TPB) von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten einholen. Mit der dir zugewiesenen TPB-ID kannst du dann den Förderantrag über ein Online-Formular stellen. Natürlich kannst du diese Aufgabe auch deinem bevollmächtigten Energieeffizienz-Experten übertragen. Zudem solltest du bereits einen Handwerkervertrag abgeschlossen haben, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält, das heißt, er muss an die Zusage der Förderung geknüpft sein. Wenn du die Zusage bekommst, hast du anschließend 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen.
Handelt es sich bei der Förderung um einen Kredit der KfW, so wird dieser in der Regel durch einen Finanzierungspartner gestellt, zum Beispiel die Hausbank. Eine Sanierung zum Effizienzhaus fördert die KfW nur für Bestandsgebäude, die mehr als 5 Jahre alt sind. Auch hier benötigst du einen Energieeffizienz-Experten für die Fachplanung und Baubegleitung.
Sowohl beim BAFA als auch bei der KfW gilt: Sämtliche Förderungen müssen vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. Du kannst sie nicht nachträglich in Anspruch nehmen.
Das solltest du bei der Beantragung beachten:
✔ Beantragung vor Maßnahmenbeginn
✔ Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten
✔ Einhaltung technischer Mindeststandards (U-Werte)
✔ Umsetzung durch Fachbetrieb
✔ Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung