Förderungen für Fenster und Haustüren

Fenster und Türen haben großen Einfluss auf die Energiebilanz und Sicherheit deines Zuhauses. Doch wer in moderne Bauelemente investiert, muss dafür meist tief in die Tasche greifen. Zum Glück brauchst du diese Kosten nicht allein tragen, denn die Bundesregierung fördert die Modernisierung von Fenstern und Haustüren mit Zuschüssen und Krediten. Förderprogramme, Voraussetzungen, Beantragung - hier erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Tür- und Fensterförderung!

Wer und was wird gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Unterstützung bei der energieeffizienten Sanierung von Gebäuden, um dauerhaft das Klima zu schützen. Auch der Neubau und Kauf eines Effizienzhauses wird staatlich gefördert. Darüber hinaus gibt es Förderungen für Barrierereduzierung, altersgerechtes Umbauen und Einbruchschutz. Gefördert werden neben Hauseigentümern auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.

Das wird gefördert:

✔ Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren)

✔ Neubau oder Kauf von energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden

✔ Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus

✔ Barrierereduzierung

✔ altersgerecht Umbauen

✔ Einbruchschutz

 

 

Welche Bauelemente werden gefördert?

Die Bundesförderung unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien. Neben der Wärmedämmung, Lüftung und Heizung werden auch Fenster und Außentüren gefördert.

Energieeffiziente Fenster kannst du sowohl als Einzelmaßnahme als auch im Zuge einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus fördern lassen. Auch im Rahmen von Einbruchschutz, altersgerechtem Umbau und Barrierefreiheit können neue Fenster gefördert werden.

Ob Einzelmaßnahme oder Sanierung zum Effizienzhaus - auch neue Haustüren werden staatlich gefördert, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Als Maßnahme zum Einbruchschutz, Barriereabbau und altersgerechtem Umbau sind sie ebenfalls förderfähig.

Welche staatlichen Institutionen fördern?

In Deutschland gibt es zwei wichtige staatliche Institutionen, die neue Fenster und Türen im Rahmen verschiedener Bauvorhaben fördern:

BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA) fördert Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden, um Energiekosten zu senken und das Klima zu schützen.

KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Förderbank des öffentlichen Rechts, die Kredite und Tilgungszuschüsse für den Neubau, Kauf oder die Sanierung von klimafreundlichen Gebäuden anbietet.

Staatliche Förderprogramme im Überblick

Bevor du dich für eine Förderung entscheidest, solltest du zunächst überlegen, ob ein Kredit oder Zuschuss besser für dein Projekt geeignet ist. Im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) gibt es vom BAFA Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Dabei werden bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für den Austausch von Fenstern und Außentüren übernommen. Findet der Austausch von Fenstern und Türen im Rahmen einer Komplettsanierung statt, kannst du über die KfW eine Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus beantragen. Hier gilt: Je energieeffizienter dein Haus ist, desto höher fällt die Förderung aus. Darüber hinaus bietet die KfW noch weitere zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für den Neubau und Kauf energieeffizienter Wohngebäude und altersgerechtes Umbauen inklusive Einbruchschutz und Barrierereduzierung. Hier findest du alle aktuellen Förderungen für Fenster und Türen (Stand 2024) im Überblick:

Institution Programm Art der Förderung Förderhöhe weitere Infos
BAFA BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahme) Zuschuss max. 20 % (15 % Grundsatzförderung + 5 % Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan) der förderfähigen Investitionskosten zwischen mindestens 300 € und max. 60.000 € BEG EM
KfW Ergänzungskredit 358/359 Kredit Zinsgünstiger Kredit von max. 120.000 € je Wohneinheit zusätzlich zur bereits erteilten BAFA-Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen KfW 358/359
KfW Kredit 261 (Komplettsanierung zum Effizienzhaus) Kredit bis zu 25 % Tilgungszuschuss von max. 150.000 € Kreditbetrag, abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard KfW 261
KfW Kredit 297/298 (Klimafreundlicher Neubau und Erstkauf - Wohngebäude) Kredit Zinsgünstiger Kredit von max. 150.000 € je Wohneinheit KfW 297/298
KfW Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen inkl. Einbruchschutz) Kredit max. 50.000 €, unabhängig vom Alter KfW 159
KfW Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung) Zuschuss max. 6.250 € bzw. 12,5 % der förderfähigen Kosten KfW 455-B

Einzelmaßnahme oder Effizienzhaus?

Wenn du eine Förderung für energieeffizientes Sanieren in Anspruch nehmen willst, ist es wichtig, zwischen Einzelmaßnahme (zum Beispiel Einbau neuer Fenster oder Haustüren) und einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus zu unterscheiden.

Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Ausgaben, wobei weitere 5 % Bonus gewährt werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Dieser bietet dir eine maßgeschneiderte Strategie für die energetische Sanierung deines Gebäudes und wird in Zusammenarbeit mit einer zertifizierten Energieeffizienzberatung erstellt. Seit 2024 kannst du zusätzlich zum bereits erteilten BAFA-Zuschuss noch einen Ergänzungskredit (Kredit 258/259) bei der KfW beantragen und so zwei attraktive Förderungen kombinieren.

Wenn du dein Zuhause zum Effizienzhaus machen willst, ist der Kredit 261 der KfW die richtige Option. Dabei solltest du die energetischen Maßnahmen so aufeinander abstimmen, dass das Gebäude nach der Sanierung einen KfW-Effizienzhausstandard erfüllt. Je nach Zustand des Hauses können dafür neben neuen Fenstern oder Türen auch weitere Maßnahmen wie eine neue Dach- oder Fassadendämmung ergriffen werden. Die Höhe des Fördersatzes wird nach den Stufen der Effizienzhaus-Standards bemessen und reicht von 5 % (KfW-Effizienzhaus Denkmal) bis zu 25 % (KfW-Effizienzhaus 40 - Erneuerbare Energien), also maximal 37.500 € pro Wohneinheit.

Barrierefreiheit, altersgerechter Umbau & Einbruchschutz

Für körperlich eingeschränkte Personen und Menschen im hohen Alter kann der Alltag sehr mühsam sein, vor allem wenn die eigenen vier Wände nicht barrierefrei sind. Um die Barrierefreiheit im Haus zu verbessern, können Maßnahmen wie schwellenlose Türen und tiefe Fenstergriffe helfen. Auch elektrische Antriebe für Fenster, Türen und Rollläden, die sich mühelos per Knopfdruck bedienen lassen, unterstützen die Selbstständigkeit im Alltag und werden vom Staat gefördert. Wer sein Zuhause einbruchsicher machen will, kann ebenfalls auf staatliche Unterstützung zählen. Förderfähig sind Maßnahmen wie einbruchhemmende Haus- und Nebeneingangstüren und Nachrüstungssysteme wie Türzusatzschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Pilzkopfverriegelungen und einbruchhemmende Rollläden.

Welche technischen Bedingungen müssen erfüllt werden?

Für neue Fenster und Türen gibt es Zuschüsse und Kredite, wenn bestimmte U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) erreicht werden. Dabei gilt: Je niedriger der U-Wert, desto energieeffizienter ist das Bauteil. Hier findest du alle Werte im Überblick.

Diese U-Werte sind einzuhalten:

Neue Fenster, Balkon- und Terrassentüren: max. 0,95 W/(m²K)

Ertüchtigung von Fenstern (Scheiben- bzw. Glasaustausch): max. 1,3 W/(m²K)

einbruchhemmende oder barrierearme Fenster, Balkon- oder Terrassentüren: max. 1,1 W/(m²K)

Dachflächenfenster: max. 1,0 W/(m²K)

Neue Hauseingangstüren und neue Außentüren beheizter Räume:  max. 1,3 W/(m²K)

Was muss ich bei der Beantragung beachten?

Wenn du einen BAFA-Zuschuss für neue Fenster oder Türen beantragen willst, solltest du einige Dinge beachten. Als Antragstellerin bzw. Antragsteller musst du Eigentümerin bzw. Eigentümer der Immobilie sein, denn Mieterinnen und Mieter sind dazu nicht berechtigt. Bevor du die Förderung beantragst, solltest du zunächst eine technische Projektbeschreibung (TPB) von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten einholen. Mit der dir zugewiesenen TPB-ID kannst du dann den Förderantrag über ein Online-Formular stellen. Natürlich kannst du diese Aufgabe auch deinem bevollmächtigten Energieeffizienz-Experten übertragen. Zudem solltest du bereits einen Handwerkervertrag abgeschlossen haben, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält, das heißt, er muss an die Zusage der Förderung geknüpft sein. Wenn du die Zusage bekommst, hast du anschließend 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen.

Handelt es sich bei der Förderung um einen Kredit der KfW, so wird dieser in der Regel durch einen Finanzierungspartner gestellt, zum Beispiel die Hausbank. Eine Sanierung zum Effizienzhaus fördert die KfW nur für Bestandsgebäude, die mehr als 5 Jahre alt sind. Auch hier benötigst du einen Energieeffizienz-Experten für die Fachplanung und Baubegleitung.

Sowohl beim BAFA als auch bei der KfW gilt: Sämtliche Förderungen müssen vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. Du kannst sie nicht nachträglich in Anspruch nehmen.

Das solltest du bei der Beantragung beachten:

Beantragung vor Maßnahmenbeginn

Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten

Einhaltung technischer Mindeststandards (U-Werte)

Umsetzung durch Fachbetrieb

Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung

Gut zu wissen:

Die Kosten für den Energieeffizienz-Experten werden zu 50% gefördert.

Zertifizierte Energieeffizienz-Experten aus deiner Region findest du hier: www.energie-effizienz-experten.de.

Wenn du Fragen hast, dann wende dich an unser Expertenteam - wir vermitteln dir gern einen kompetenten Energieberater aus deiner Region!

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Regionale Förderprogramme

Zusätzlich zu den Bundesförderungen gibt es regionale Förderprogramme für neue Fenster und Türen, die von verschiedenen Bundesländern und Kommunen bereitgestellt werden. Sie werden zumeist über die Landesbanken der Bundesländer angeboten. Oft lassen sie sich auch mit den Angeboten des BAFA und der KfW kombinieren. Um das passende Programm in deiner Region zu finden, kannst du auch die Förderdatenbank des Bundes nutzen.

Hier findest du die wichtigsten regionalen Förderprogramme für Fenster und Haustüren im Überblick:

Bundesland Institution Programm Art der Förderung Förderhöhe
Baden-Württemberg L-Bank Wohnen mit Kind Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 100.000 €
  L-Bank Wohnen mit Klimaprämie Darlehen mit Tilgungszuschuss 5.000 bis 200.000 € pro Wohneinheit
Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Wohnraumförderung Modernisierung Zuschuss oder Darlehen Darlehen bis 100 %
Zuschuss bis zu 500 €/m²
Berlin Investitionsbank Berlin IBB Energetische Gebäudesanierung Darlehen Zinsvergünstigung des KfW-Darlehens um weitere 0,6 % pro Jahr
  Investitionsbank Berlin IBB Wohnraum modernisieren Kredit bis zu 100.000 € je Wohneinheit
Brandenburg Investitionsbank des Landes Brandenburg Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung Zuschuss, Darlehen 30.000 € Zuschuss, bis zu 230.000 € zinsfreies Darlehen
Bremen Bremer Aufbau-Bank Modernisierungskredite für Mietwohnungen Darlehen bis 150.000 € je Wohneinheit
  Bremer Aufbau-Bank Rund ums Haus Darlehen bis 50.000 €
Hamburg Hamburgische Investitions- und Förderbank IFB-Modernisierungsdarlehen Darlehen bis 25.000 €
  IFB Hamburg Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen Zuschuss 3.000 € bis 20.000 €
Hessen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Modernisierung zum Passivhaus im Bestand Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Mehrausgaben
Mecklenburg-Vorpommern Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum und von Miet-/Genossenschaftswohnungen Darlehen 20.000 bis 120.000 €
Niedersachsen Investitions- und Förderbank
Niedersachsen
Modernisierung von Mietwohnraum Darlehen Variabel
  NBank Eigentumsförderung Darlehen bis zu 50.000 €
Nordrhein-Westfalen NRW.BANK NRW.BANK.Gebäudesanierung Darlehen 2.500 bis 150.000 €
  NRW.BANK Eigentumsförderung - Modernisierung Darlehen 5.000 bis 200.000 €
  NRW.BANK Mietwohnraumförderung - Modernisierung Darlehen 5.000 bis 200.000 €
  NRW.BANK NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei Sanierungsvorhaben und bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten bei Neubauvorhaben
Rheinland-Pfalz Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum Darlehen bis 100.000 €
  Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Modernisierung vermieteten Wohnraums Darlehen bis 175.000 €
  Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Förderung von selbst genutztem Wohnraum Darlehen bis 190.000 €
  Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Darlehen Wohneigentum Universell Darlehen 25.000 bis 100.000 €
Saarland Saarländische Investitionskreditbank AG Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnraum Darlehen bis 90.000 €
  Saarländische Investitionskreditbank AG Saarland - Wohnraumförderungsprogramm - Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum Darlehen bis 70.000 €
Sachsen Sächsische Aufbaubank (SAB) Erwerb, Bau oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum im ländlichen Raum Darlehen bis 80.000 €
  Sächsische Aufbaubank (SAB) Sanierung oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses Darlehen bis 150.000 €
Sachsen-Anhalt Investitionsbank Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt MODERN Darlehen bis 50.000 €
Schleswig-Holstein Investitionsbank Schleswig-Holstein IB.SH Immokonstant 24 Darlehen 15.000 bis 250.000 €
  Investitionsbank Schleswig-Holstein IB.SH WEGfinanz Darlehen 5.000 bis 35.000 €