Fördermöglichkeiten abseits der staatlichen Förderungen
Kommt eine staatliche Förderung für dich nicht in Frage, kannst du steuerliche Erleichterungen nutzen, wenn du dein Haus selbst bewohnst. Diese Variante bietet sich ebenfalls an, wenn du eine Fenster-Förderung ohne Energieberater suchst. Du kannst außerdem Förderungen auf Landesebene beantragen.
Steuererleichterung
Damit du die Erneuerung deiner Fenster in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen kannst, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Ob du alle davon erfüllst, besprichst du am besten mit deiner Steuerberatung. Die Voraussetzungen, damit du 20 Prozent der Sanierungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro steuerlich geltend machen kannst, sind:
- Die Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt und von dir selbst bewohnt sein.
- Du musst dich entscheiden zwischen dem Steuervorteil oder einem staatlichen Förderprogramm – beides zusammen geht nicht.
- Die Handwerkerrechnungen müssen digital per Überweisung bezahlt werden.
Förderprogramme in den verschiedenen Bundesländern
Neben der bekannten KfW- und BAFA-Förderung für Fenster gewähren auch die Länder Zuschüsse und Kredite für die Sanierung oder Einzelmaßnahmen wie die Fenstererneuerung. Die Energieberatung deines Vertrauens kann dir auch diese Förderungen genauer erklären. Wir geben dir hier einen Überblick über Förderprogramme, die für eine Erneuerung der Fenster in Frage kommen können. Noch mehr Fördermöglichkeiten findest du in der Förderdatenbank des Bundes.