Wie beantrage ich einen Zuschuss für eine neue Haustür?

So nutzt du BAFA-Zuschuss & KfW-Kredite optimal – mit Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Staat fördert die energetische Sanierung von Gebäuden, um die Energieeffizienz zu steigern und den CO₂-Ausstoß zu senken. Auch der Austausch einer alten Haustür gegen ein energieeffizientes Modell wird finanziell unterstützt. Dieser Ratgeber erklärt dir detailliert, welche Möglichkeiten es gibt, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie du Schritt für Schritt die passende Förderung beantragst.

Bild Förderung für Fenster für passiv Häuser beantragen

Welche staatlichen Förderungen gibt es für eine neue Haustür?

Der Austausch deiner Haustür wird in Deutschland im Wesentlichen von zwei staatlichen Institutionen gefördert: dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Welche Förderung für dich die richtige ist, hängt davon ab, wie umfangreich dein Vorhaben ist. Wenn du lediglich eine einzelne Maßnahme umsetzen möchtest – zum Beispiel den Austausch deiner Haustür – ist der BAFA-Zuschuss eine attraktive Lösung. In Kombination mit dem KfW-Ergänzungskredit kannst du die verbleibenden Kosten zusätzlich zinsvergünstigt finanzieren und dein Projekt wirtschaftlich sinnvoll umsetzen.

Planst du hingegen eine umfassende energetische Sanierung einer mindestens fünf Jahre alten Immobilie, kannst du den Haustürtausch als Bestandteil einer Effizienzhaus-Sanierung über den KfW-Kredit 261 abwickeln. Hier steht nicht die einzelne Tür, sondern das energetische Gesamtkonzept im Fokus. Für Maßnahmen rund um Einbruchschutz und Barrierefreiheit kommt zusätzlich der KfW-Kredit 159 infrage. Dieser richtet sich gezielt an funktionale und sicherheitsrelevante Verbesserungen und kann unabhängig vom energetischen Sanierungskonzept genutzt werden.

BAFA-Zuschuss (BEG EM)

Der BAFA-Zuschuss ist die gängigste Form der Förderung für Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienz, wie den Austausch einer Haustür. Du erhältst einen direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss auf deine Investitionskosten.

  • Zuschusshöhe: Der Basiszuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten.
  • iSFP-Bonus: Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 %ist möglich, wenn die neue Haustür als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist. Die Gesamtförderung steigt damit auf 20 %.
  • Energieberaterpflicht: Für die Förderung im Rahmen der BEG EM ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten oder -Expertin (EEE) Pflicht.
  • Förderfähige Kosten: Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit.
  • Maximaler Zuschuss: Mit iSFP beträgt der maximal mögliche Zuschuss bis zu 12.000 Euro (20 % von 60.000 Euro).
  • Kosten EEE: Die Kosten für die Energieberatung (Fachplanung und Baubegleitung) werden separat in Höhe von 50 % bezuschusst.

 

KfW-Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen / Einbruchschutz)

Der KfW-Kredit 159 ist besonders interessant, wenn du deine neue Haustür sowohl sicherer als auch komfortabler machen möchtest. Gefördert werden zum Beispiel einbruchhemmende Haustüren oder barrierefreie Lösungen.

  • Zweck: Förderung von Barrierefreiheit und Einbruchschutz, z. B. durch eine einbruchhemmende oder barrierearme Haustür
  • Technische Anforderungen: in der Regel einbruchhemmend (mindestens Widerstandsklasse RC2) und/oder in barrierearmer Ausführung (z. B. mit niedriger Schwelle)
  • Kredithöhe: Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Altersunabhängig: Der Kredit steht dir unabhängig von deinem Alter zur Verfügung
  • Kombination: Grundsätzlich kombinierbar mit anderen Förderungen, jedoch nicht mit einem BAFA-Zuschuss für exakt dieselbe Tür, da hier unterschiedliche Förderziele gelten.

 

KfW-Kredit 261 (Effizienzhaus-Sanierung)

Der KfW-Kredit 261 kommt ins Spiel, wenn du dein Wohngebäude nicht nur punktuell, sondern umfassend energetisch sanieren möchtest. Ziel ist die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard – deine neue Haustür ist dabei eine Teilmaßnahme innerhalb eines größeren Gesamtkonzepts.

  • Zweck: Komplettsanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus-Standard (Haustür als Teil eines Maßnahmenpakets)
  • Kredithöhe: Bis zu 120.000 Euro Kredit pro Wohneinheit
  • EEE-Pflicht: Ein Energieeffizienz-Experte oder eine -Expertin ist verpflichtend für Planung, Nachweise und Bestätigungen
  • Beantragung: Ausschließlich über deine Hausbank oder einen Finanzierungspartner, zwingend vor Maßnahmenbeginn

Voraussetzungen für die Förderung

 

Damit du staatliche Unterstützung für deine neue Haustür erhältst, müssen verschiedene technische und formale Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn: Die Förderung muss zwingend vor der verbindlichen Bestellung der Haustür oder dem Beginn der Arbeiten beantragt und bewilligt werden.
  • Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten oder einer -Expertin (EEE): Für die BAFA-EM-Förderung und KfW 261 ist ein EEE Pflicht.
  • U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) Haustür: Die neue Haustür muss hohe energetische Standards erfüllen. Der U-Wert darf dabei maximal 1,3 W/(m²K) betragen.
  • Gebäudealter: Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein (relevant für BEG EM und KfW 261).
  • Montage durch Fachbetrieb: Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachbetrieb ausgeführt werden. Eigenleistungen werden nicht gefördert.
  • Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung: Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss die Kondition enthalten, dass er nur wirksam wird, wenn die Förderung bewilligt wird.

Schritt-für-Schritt-Anleitung – So beantragst du einen Zuschuss für deine neue Haustür

Variante 1: BAFA-Zuschuss (optional mit KfW-Ergänzungskredit 358/359) beantragen

Schritt 1 - Energie-Effizienz-Experten oder -Expertin (EEE) beauftragen

Geeignete Sachverständige findest du in der Online-Liste der EEE des Bundes. Der oder die EEE unterstützt dich bei der Planung, holt Angebote ein und erstellt die notwendigen technischen Dokumente (TPB – „Technisches Prüfprotokoll“ bzw. BzA-ID). Die Kosten der Energieberatung sind dabei zu 50 % förderfähig.

Schritt 2 - Angebote einholen & Vertrag abschließen

Hole Angebote von Fachunternehmen für den geplanten Haustürtausch ein.

Wichtig: Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss zum Zeitpunkt der Antragstellung unterschrieben vorliegen. Achte darauf, dass er eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält (Wirksamkeit hängt von der Förderzusage ab) und das voraussichtliche Datum der Umsetzung nennt (maximal 36 Monate nach Zusage).

Schritt 3 - Antragstellung beim BAFA

Dein EEE bereitet die technischen Angaben vor und du als Eigentümer oder Eigentümerin stellst den Antrag im BAFA-Online-Portal „easy-online“. Du benötigst die vom EEE ausgestellte BzA-ID („Bestätigung zum Antrag“) und lädst den unterschriebenen Vertrag hoch. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du die Förderzusage (Zuwendungsbescheid) vom BAFA.

Schritt 4 - Optional: KfW-Ergänzungskredit 358/359 beantragen

Den KfW-Ergänzungskredit kannst du erst nach der BAFA-Zusage beantragen (die Zusage darf nicht älter als 12 Monate sein). Die Beantragung erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner (z. B. deine Hausbank). Für die Beantragung benötigt deine Bank in der Regel folgende Unterlagen:

  • Zusage (Zuwendungsbescheid) des BAFA für deine neue Haustür
  • Nachweis der Eigentümerschaft, zum Beispiel durch einen aktuellen Grundbuchauszug
  • Einkommensnachweise, wenn du den zinsvergünstigten „Plus“-Kredit (Programm 358) beantragst und dein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 Euro brutto pro Jahr liegt (für den Standardkredit 359 sind keine Einkommensnachweise erforderlich).

Nach der Prüfung durch die KfW schließt du den Kreditvertrag ab. Die Auszahlung erfolgt anschließend über deinen Finanzierungspartner – entweder in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen, abhängig von deinem Finanzierungsmodell und dem Baufortschritt.

Schritt 5 - Neue Haustür einbauen lassen

Nach Erhalt der Förderzusage kann der Einbau der Haustür durch den Fachbetrieb erfolgen. Beachte, dass Eigenleistungen nicht gefördert werden.

Schritt 6 - Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Baumaßnahme und Bezahlung aller Rechnungen (inklusive Zahlungsnachweisen) erstellt der oder die EEE die BnD-ID („Bestätigung nach Durchführung“). Du reichst alle Dokumente über das BAFA-Portal ein, um den Verwendungsnachweis zu erbringen.

Schritt 7 - Auszahlung BAFA-Zuschuss

Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises durch das BAFA wird der Zuschuss auf dein Konto ausgezahlt. Das kann einige Wochen bis Monate dauern.

Variante 2: KfW-Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen / Einbruchschutz) beantragen

Schritt 1 - Beratung & Planung

Bevor du den Kreditantrag stellst, solltest du dich umfassend beraten lassen. Dazu kannst du dich an deine Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner wenden, der mit der KfW zusammenarbeitet.

Schritt 2 - Angebot vom Fachbetrieb einholen

Anschließend holst du dir ein detailliertes Angebot von einem qualifizierten Fachbetrieb ein. Darin sollten alle relevanten Punkte klar benannt sein, etwa die Widerstandsklasse der Haustür (z. B. RC2), mögliche barrierearme Ausführungen sowie die geplanten Montageleistungen. Dieses Angebot dient später als Grundlage für die Antragstellung und zur Ermittlung der Kredithöhe.

Schritt 3 - Kreditantrag über den Finanzierungspartner stellen

Der Kreditantrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über deinen Finanzierungspartner (z. B. deine Hausbank) eingereicht.

Wichtig: Der Antrag muss vor dem Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.

Deine Bank prüft deine Unterlagen und deine Bonität und leitet den Antrag an die KfW weiter.

Schritt 4 - Prüfung und Bewilligung durch die KfW

Nach positiver Prüfung durch die KfW erhältst du die Kreditzusage über deinen Finanzierungspartner.

Schritt 5 - Neue Haustür einbauen lassen

Erst nachdem du die Zusage erhalten hast, darfst du den Auftrag verbindlich auslösen und den Einbau deiner neuen Haustür in Auftrag geben. Wenn du vorab Verträge abschließt, sind diese nicht förderfähig.

Schritt 6 - Auszahlung des Darlehens

Die Auszahlung erfolgt nach dem Fortschritt der Baumaßnahme. Die entsprechenden Rechnungen reichst du nach und nach ein und das Darlehen wird über deinen Finanzierungspartner ausgezahlt.

Welche alternativen Fördermöglichkeiten gibt es für eine neue Haustür?

Neben den direkten Zuschüssen und Krediten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) existieren noch weitere Optionen. Die wichtigste Alternative ist die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen gemäß § 35c Einkommensteuergesetz (EStG). Hierbei können 20 % der Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren von deiner Steuerschuld abgezogen werden, maximal jedoch 40.000 Euro pro Wohneinheit. Dies ist eine Option, wenn du keine der oben genannten Förderungen in Anspruch nehmen möchtest. Die Kombination mit BEG-Programmen ist hier grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme bildet lediglich der KfW-Kredit 159, da dieser ein eigenständiges Förderziel im Bereich Einbruchschutz und Barrierefreiheit verfolgt.

Zusätzlich solltest du regionale Förderprogramme deiner Stadt, Gemeinde oder deines Bundeslandes prüfen. Manche Regionen bieten eigene, zusätzliche Anreize für energetische Sanierungen, die oft mit den Bundesprogrammen kombinierbar sind. So kannst du deine neue Haustür in ein ganzheitliches, zukunftsweisendes Förderkonzept einbinden und die Investitionskosten weiter senken.

Praxistipps – Das solltest du beachten, wenn du einen Zuschuss für eine neue Haustür beantragst

 

Damit dein Förderantrag nicht an Formalien oder unnötigen Verzögerungen scheitert, haben wir hilfreiche Tipps für dich zusammengestellt, die dir die Antragstellung erleichtern.

✔ Anträge frühzeitig stellen: Reiche deine Anträge möglichst früh ein. Die Fördermittel stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung und können im Laufe des Jahres ausgeschöpft sein.
✔ Vollständigkeit des Liefer- oder Leistungsvertrags: Achte darauf, dass im Vertrag mit dem Fachbetrieb nicht nur die auflösende/aufschiebende Bedingung enthalten ist, sondern auch das voraussichtliche Umsetzungsdatum und die relevanten technischen Daten der Haustür (U-Wert, RC2-Klasse etc.) vermerkt sind.
✔ Fristen einhalten: Nach der Bewilligung der Förderung gelten feste Umsetzungs- und Nachweisfristen. Informiere dich über die geltenden Zeiträume und plane Baumaßnahmen sowie die Einreichung der Nachweise langfristig ein.
✔ Alle Belege aufbewahren: Bewahre alle Unterlagen – Angebote, Verträge, Rechnungen, Produktdatenblätter und EEE-Bestätigungen – sorgfältig auf, da sie im Falle einer Prüfung durch die Förderstellen vorgelegt werden müssen.
✔ Gewerke sinnvoll koordinieren: Wenn du den Haustürtausch im Rahmen einer größeren Sanierung planst, stimme ihn frühzeitig mit anderen Maßnahmen wie Fassadendämmung oder Fenstertausch ab. Das verhindert Schnittstellenprobleme und erleichtert dir die Gesamtplanung.

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